Werbe-Turbo und der Kunde vereinbaren die nachfolgenden Regelungen für die Erbringung von Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen:
- Anwendungsbereich
1.1. Für die Erbringung von Leistungen, insbesondere Beratung, Suchmaschinenoptimierung, Keyword Advertising, Online Media Planing, Affiliate Marketing, IT-Dienstleistungen und andere Dienstleistungen („Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen“), die Werbe-Turbo aufgrund der jeweiligen Beauftragung des Kunden („Einzelvertrag“) erbringt, gelten die Regelungen des Einzelvertrages und dieses Vertrages. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Einzelvertrages dem Vertrag vor. Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die der Kunde in seiner Bestellung oder auf die er in anderer Weise hinweist, werden hiermit zurückgewiesen.
1.2. Aufträge werden ausschließlich zu den folgenden Bedingungen ausgeführt. Alle Geschäftsbedingungen werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart.
1.3. Sämtliche Vertragsabreden, insbesondere jede Änderung, Erweiterung oder von diesen Bedingungen abweichende Regelung, bedürfen der Schriftform.
1.4. Der Kunde erkennt an, daß die in diesen AGB enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und dass eigene AGB des Auftraggebers keine Gültigkeit haben, und zwar auch dann nicht, wenn im Angebot des Auftraggebers oder sonstigen Schriftstücken des Auftraggebers auf sie Bezug genommen wird.
1.5. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag sind die für den Geschäftssitz der Agentur zuständigen Gerichte örtlich zuständig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nicht Vollkaufmann oder ein ausschließlicher Gerichtszustand zu begründen ist.
1.6. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers ist der Sitz der Agentur.
1.7. Auf Auftragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, soweit für den Einzelfall nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
- Pflichten von Werbe-Turbo
2.1 Werbe-Turbo wird die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag erbringen. Werbe-Turbo ist berechtigt, zur Erfüllung der gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen, nach freiem Ermessen Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen.
2.2 Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Kunden und Werbe-Turbo im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind; ansonsten sind alle Termine und Fristen unverbindlich.
2.3 Werbe-Turbo wird die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen mit Sorgfalt nach bestem Wissen durchführen.
2.4 Ist eine Suchmaschinenoptimierung vereinbarter Teil der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen, so meldet Werbe-Turbo Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten an. Werbe-Turbo gewährleistet nicht, dass die angemeldeten Webseiten auch in der angestrebten Form von den Suchdiensten aufgenommen werden und auf Dauer aufgenommen bleiben.
2.5 Werbe-Turbo ist nicht dafür verantwortlich, dass Leistungen Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen sind, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Soweit für bestimmte Online Marketing bzw. Marketing Leistungen bestimmte Service Levels (z.B. hinsichtlich Verfügbarkeit, Erreichbarkeit etc.) vereinbart werden sollen, erfolgt dies im Einzelvertrag.
- Exklusivität
Soweit die Parteien im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt haben, sichert der Kunde Werbe-Turbo für die Vertragslaufzeit bzw. für die Zeit, in der Werbe-Turbo die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erbringt, Exklusivität zu, d.h. der Kunde wird kein anderes Unternehmen mit der Erbringung ähnlicher Leistungen beauftragen und diese Leistungen auch nicht selbst durchführen. - Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um Werbe-Turbo in die Lage zu versetzen, die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen durchführen zu können. Insbesondere wird der Kunde Werbe-Turbofristgerecht, kostenfrei und uneingeschränkt sämtliche projektrelevanten Informationen zur Verfügung stellen, wie bspw. Keywords, Weiterleitungs-URL´s, Tracking-Ident-Nummer, URL, Templates, Werbemittel, No-Go Liste (wie unten definiert) usw.
4.2 Sehen die Online Marketing bzw. Marketing Leistungen die Erstellung einer Key Word Liste für die Suchmaschinenoptimierung und / oder das Keyword Advertising vor, wird der Kunde Werbe-Turbo eine Aufstellung mit Begriffen liefern, die für die Key Word Liste nicht genutzt werden dürfen („No-Go-Liste“). Werbe-Turbo ist dafür verantwortlich, dass diese Begriffe für die Suchmaschinenoptimierung und / oder das Keyword Advertising nicht verwendet werden. Der Kunde hat die Pflicht, die von Werbe-Turbo erstellte Key Word Liste zu überprüfen und freizugeben. Der Kunde ist in jedem Falle verantwortlich und haftbar, dass Werbe-Turbo die Begriffe, die nicht auf der No-Go-Liste stehen, marken- und wettbewerbsrechtlich nutzen kann, es sei denn Werbe-Turbo hat die marken- oder wettbewerbswidrige Nutzung erkannt oder bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennen müssen; im Zweifelsfall hat der Kunde auf eigene Rechnung entsprechende Nutzungsrechte bei Schutzrechtsinhabern zu besorgen.
4.3 Die Durchführung der Online Marketing bzw. Marketing Leistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und Werbe-Turbo . Ist der Kunde mit der Arbeitsweise und Erbringung der Leistungen in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies Werbe-Turbo unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Arbeitsweise und Leistungserbringung als vertragsgemäß. Soweit Online Marketing bzw. Marketing Leistungen vom Kunden freigegeben werden müssen, oder eine gesetzliche oder vereinbarte Pflicht zur Abnahme besteht, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme sobald die Leistungen im wesentlichen vertragsgemäß erbracht worden sind. Soweit die Freigabe oder Abnahme nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Ablieferung der Leistung erklärt oder ausdrücklich verweigert wird, gilt die jeweilige Leistung als freigegeben bzw. abgenommen.
4.4 Soweit durch die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht die jeweilige Online Marketing Leistung nicht erbracht werden kann oder der Kunde nach Aufforderung seitens Werbe-Turbo die Mitwirkungspflicht nicht erbringt, kann Werbe-Turbo unter Einhaltung der Frist gemäß Ziffer 14 vom Einzelvertrag zurücktreten oder den Einzelvertrag für die Zukunft kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Anspruch von Werbe-Turbo auf Ersatz von Mehraufwendungen infolge des Ausbleibens der Mitwirkungspflicht bleibt unberührt.
4.5 Die Parteien werden jeweils Ansprechpartner für die Fragen der Zusammenarbeit benennen. Im Wesentlichen soll der Kontakt der Parteien über die Ansprechpartner erfolgen.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Werbe-Turbo erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch Werbe-Turbo im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt Werbe-Turbo diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind und übernimmt die dadurch entstandenen Kosten.
4.7 Die Impressumspflicht liegt beim Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche durch Geschäftsform, Tätigkeit oder sonstige Regelungen bedingte Impressumsangaben einschließlich eventueller Änderungen in schriftlicher Form an Werbe-Turbo kommuniziert werden und er hat die korrekte Umsetzung stets zu überprüfen.
4.8 Eventuell im Rahmen der Darstellung oder Nutzung der Website des Kunden benötigte Nutzungs-, Geschäftsbedingungen oder sonstige Erklärungen sind vom Kunden eigenständig zu erstellen und nicht Inhalt der von Werbe-Turbo angebotenen Leistungen.
- Leistungsumfang
5.1 Werbe-Turbo behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu löschen und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen und um Missbrauch zu verhindern. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird Werbe-Turbo dadurch die vertragsmäßige Leistung hinsichtlich des Angebots oder eines Teils des Angebots wesentlich erschwert, kann Werbe-Turbo die angebotenen Dienste ändern, einstellen oder nur gegen eine erhöhte Vergütung weiter anbieten.
5.2 Werbe-Turbo wird den Kunden rechtzeitig über eine wesentliche Erschwerung in vorgenanntem Sinne informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder die Änderung vornehmen bzw. die Leistung nach Ablauf einer angemessen Ankündigungsfrist einstellen. Die Änderungen gelten als genehmigt, soweit der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht oder den Einzelvertrag kündigt. Werbe-Turbo wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.
5.3 Der Leistungsumfang von Werbe-Turbo umfasst Dienstleistungen im Bereich des Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen. Insbesondere die Erstellung und Wartung von Websites o. Grafiken, Verträge zur Suchmaschinenoptimierung, zur Betreuung von Werbe-Kampagnen (z.B. Google Ads) und Verträge zur Durchführung von Online PR und Social Media Marketing sind Dienstverträge. Soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Normen über den Dienstvertrag.
5.4 Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter, Social Media Plattformen, Blogs und Portale nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus oder das Suchergebnis zu ändern. Hierauf hat Werbe-Turbo keinerlei Einfluss.
5.5 Basierend auf den Wünschen und Informationen des Kunden wird soweit vertraglich vereinbart dessen Onlinepräsenz von Werbe-Turbo gemäß des gewählten Tarifpaketes aktualisiert und gepflegt. Änderungen werden schnellstmöglich durchgeführt, die Bearbeitungszeit hängt jedoch vom Aufwand und Änderungsaufkommen ab. Auch wenn Werbe-Turbo den Anspruch hat, sämtliche Änderungswünsche im Rahmen der Tarifpakete abbilden zu können, besteht dieser Anspruch nicht seitens des Kunden. Im Zweifel liegt die Entscheidung, ob eine Änderung im Rahmen des Tarifumfangs vorgenommen werden kann, bei Werbe-Turbo.
5.6 Feedback und Änderungswünsche sind Werbe-Turbo per E-Mail zu übermitteln. Ein Anspruch auf die Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen besteht grundsätzlich nicht.
5.7 Gegenstand der Leistungspflichten von Werbe-Turbo sind ausschließlich die vereinbarten Leistungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird angestrebt, ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet. Werbe-Turbo Websites werden gemäß der technisch und inhaltlich im Rahmen der angebotenen Tarifpakete abbildbaren Möglichkeiten für Suchmaschinen optimiert. Eine besondere Auffindbarkeit im Internet bzw. in Suchmaschinen kann nicht garantiert werden.
5.8 Die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird nur bis zur Schnittstelle in das Internet gewährleistet. Es können aber trotzdem Einschränkungen in der Verfügbarkeit entstehen. Die außerhalb des Einflussbereiches von Werbe-Turbo liegen.
- Änderungen der Leistungen
6.1 Werbe-Turbo verpflichtet sich, Weisungen und Änderungsverlangen des Kunden bei der Durchführung der Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen zu berücksichtigen, soweit dies zumutbar ist. Etwaige daraus entstehende Mehraufwendungen bei Werbe-Turbo hat der Kunde zu tragen.
6.2 Soweit vom Kunden gewünschte Änderungen Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (Vergütung, Fristen, Abnahmemodalitäten) haben, wird Werbe-Turbo dies dem Kunden anzeigen. Möchte der Kunde die Änderung trotzdem durchführen, haben sich die Parteien über die vorzunehmenden Änderungen schriftlich zu einigen. Solange eine solche Einigung nicht zustande kommt, verbleibt es beim bisherigen Leistungsumfang und -inhalt.
- Domain & Hosting
7.1 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Einzelvertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation, über die auch die jeweils aktuellen Richtlinien und Bedingungen zu erhalten sind. Soweit .de – Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten des Weiteren neben den DENIC-Domainbedingungen die -Domainrichtlinien.
7.2 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Werbe-Turbo im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler im Namen des Kunden, nicht in eigenem Namen, tätig. Werbe-Turbo hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Nutzer beantragen Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
7.3 Gegenstand dieses Einzelvertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, sowie sie dem Nutzer zugeteilt wurden.
7.4 Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
7.5 Werbe-Turbo ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen etwaigen Verlust seiner Domain gegenüber Werbe-Turbo unverzüglich anzuzeigen.
7.6 Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Werbe-Turbo unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Werbe-Turbo über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Werbe-Turbo das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
7.7 Werbe-Turbo ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
7.8 Werden von Dritten gegenüber Werbe-Turbo Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist Werbe-Turbo berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Webpräsenz des Kunden zu sperren. Der Kunde muss vor der Beantragung einer Domain prüfen, ob eine Rechtsverletzung besteht. Mit der Bestellung der Domain gilt die Prüfung auf Rechte Dritter als durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen, sobald der Kunde die Rechte verliert. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Bei Änderungswunsch der Domain wird nach Absprache und Bestätigung erneut eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
- Vergütung
8.1 Die Vergütung für die Erbringung von Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen erfolgt wie im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart. Soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, sind alle Nebenkosten in der Vergütung inbegriffen und es entstehen keine weiteren Kosten. Alle im Einzelvertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2 Den Parteien ist bewusst, dass Werbe-Turbo für bestimmte Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen Agenturvergütungen bezieht und diese behalten darf. Werbe-Turbo kann dem Kunden deshalb eine entsprechend günstige Vergütung anbieten. Sollten aber diese Agenturvergütungen Dritter künftig nicht mehr bezahlt oder vermindert werden, so hat dies direkte Auswirkungen auf das Gesamtvergütungskonzept von Werbe-Turbo , da Werbe-Turbo dann auf den jeweiligen Einzelvertrag Mindereinnahmen erleidet. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Werbe-Turbo dann zum Ausgleich solcher Mindereinnahmen die Preise, die gegenüber dem Kunden durch Werbe-Turbo erhoben werden, entsprechend anpasst. Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Einzelvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung von der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
8.3 Soweit einzelvertraglich nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart worden ist, kann Werbe-Turbo erbrachte Leistungen monatlich für den jeweils abgelaufenen Monat in Rechnung stellen.
8.4 Die Rechnungsstellung bezüglich von Werbe-Turbo beauftragter Drittleistungen (wie beispielsweise für kostenpflichtige Suchdienst-Einträge) erfolgt nach Bestellung der Drittleistungen. Werbe-Turbo behält sich vor, die Auslagen für Drittleistungen im Voraus zu verlangen.
8.5 Solange der Kunde fällige Zahlungen nicht zum Ausgleich bringt, ist Werbe-Turbo nicht verpflichtet, in Ausführungen der Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen zugunsten des Kunden von Dritten bezogene oder in Auftrag gegebene Leistungen zu bezahlen. Werbe-Turbo haftet nicht für Schäden die daraus resultieren, dass Dritte aufgrund ausbleibender Zahlungen Leistungen nicht erbringen, zurückhalten oder einstellen.
8.6 Soweit Werbe-Turbo zur Abrechnung von Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen auf Informationen (über die Anzahl der Orders, Clicks etc.) des Kunden angewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, diese Informationen entsprechend den im Einzelvertrag vereinbarten Zeitabständen an Werbe-Turbo zu übermitteln.
8.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Abrechnungsinformationen gem. Ziffer 8.6 einem von Werbe-Turbo beauftragten Wirtschaftsprüfer jederzeit zugänglich zu machen und zur Überprüfung offenzulegen. Sollte der Wirtschaftsprüfer im Vergleich zu den vom Kunden übermittelten Informationen eine Abweichung von mehr als 5 % zum Nachteil von Werbe-Turbo feststellen, übernimmt der Kunde die Kosten des Wirtschaftsprüfers. Ansonsten trägt Werbe-Turbo diese Kosten.
8.8 Soweit Abweichungen zwischen den Abrechnungsinformationen und der tatsächlich gezahlten Vergütung festgestellt werden, bezahlt der Kunde den noch ausstehenden Betrag zuzüglich Zinsen unverzüglich an Werbe-Turbo .
8.9 Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Stellung der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
8.10 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand oder kündigt eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann Werbe-Turbo die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht Werbe-Turbo in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach §323, §324 BG sowie auf Schadenersatz bleiben unberührt.
8.11 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen, Ankündigungen einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten ist Werbe-Turbo berechtigt, den Einzelvertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 80% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschalisiert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 8.10 fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
8.12. Werbe-Turbo ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung von Werbe-Turbo nicht nachkommt.
8.13 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 1% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz sowie angefallene Mehrkosten berechnet. Bei Zahlungsverzug entfallen sämtliche gewährten Nachlässe. Die Ausführung weiterer Aufträge kann bis zur Bezahlung zurückgestellt bzw. von einer Vorschußzahlung abhängig gemacht werden.
8.14 Bei Bereitstellung ungewöhnlich besonderer Materialien, sonstiger Aufwendungen (oder hoher Papiermengen) oder Vorleistungen kann hierfür Vorauskasse verlangt werden.
8.15 Zur administrativen Erleichterung seines Rechnungs-, Mahn- und gesamten Buchhaltungswesen wird sich Werbe-Turbo eines Dienstleisters bzw. einer entsprechenden Bankverbindung behelfen. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Kunde mit der Übernahme des Forderungsmanagement, sonstigen Bonitätsprüfungen und der Abwicklung des Rechnungswesen durch den Dienstleister bzw. die Bankverbindung einverstanden.
- Nutzungsrechte
9.1 Soweit an den von Werbe-Turbo erbrachten Leistungen bzw. Arbeitsergebnissen Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Patentrechte, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrechte, Datenbankrechte oder sonstige Schutzrechte entstehen und soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gewährt Werbe-Turbo dem Kunden mit Abschluss des Einzelvertrages und im übrigen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, soweit rechtlich zulässig, das einfache, nicht übertragbare oder unterlizenzierbare, sowie für den Vertragszweck und auf die jeweilige Laufzeit des Einzelvertrages beschränkte Nutzungsrecht an diesen Schutzrechten. Eine Übertragung oder exklusive Nutzungsrechtseinräumung am Schutzrecht ist ausgeschlossen, es sei denn die Parteien haben dies ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart.
9.2 Vorgenannte Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der für die jeweilige Leistung vom Kunden an Werbe-Turbo zu zahlenden Vergütung.
9.3 Soweit nicht anders im Einzelvertrag bestimmt, ist Werbe-Turbo Hersteller bzw. Eigentümer sämtlicher Daten, die im Rahmen der Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen erstellt oder genutzt werden.
9.4 Alle im Rahmen der Werbungsentwicklung entstandenen Urheber-, Warenzeichen- und/ oder Geschmacksmusterrechte verbleiben auch nach der Präsentation der Konzepte bei der Agentur, wenn Werbe-Turbo nicht mit der Werbungsdurchführung beauftragt wird. Konzepte und Entwürfe dürfen ohne Zustimmung der Agentur Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
9.5 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Fall der Abrechnung auf Provisions- oder Mietbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden bei der Agentur.
9.6 Die weitere Nutzung der Werbeidee, der Werbekonzeption oder der Werbeart für andere als im Einzelvertrag vorgesehene Zwecke und im Rahmen anderer Werbeaktionen durch den Auftraggeber ist ohne Zustimmung von Werbe-Turbo nicht gestattet.
Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person und seine Mitarbeiter gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich Werbe-Turbo die Weitergabe an Dritte zu unterlassen soweit in gesetzlich zulässiger Weise einzelvertraglich nichts anderes gesondert schriftlich vereinbart worden ist.
Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder des Einzelvertrages unwirksam, bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Beide Parteien werden im Einzelvertrag eine ungültige Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gilt auch für eine Lücke in diesen Bestimmungen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie der Einzelverträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und wegen Verträgen zwischen den Parteien über Online Marketing bzw. Marketing & Dienstleistungen ist der Sitz von Werbe-Turbo.